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Länderauswahl A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · Q · R · S · T · U · V · W · X · Y · Z SwasilandHier finden Sie den entsprechenden Link zur Botschaft. [Link] VisumFür einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.Für Kinder wird der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild anerkannt. Eine Gelbfieberimpfung ist erforderlich bei Reisenden aus Infektionsgebieten, die älter als 12 Monate sind. Bei folgenden Konsulaten kann ein Visum, entsprechend der Zuständigkeit, beantragt werden. Honorargeneralkonsul des Königreichs SwasilandNeue Promenade 8, 10178 Berlin, Tel.: 030 28 09 62 50, Fax: 030 28 09 62 51(zuständig für Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Saarland) Honorargeneralkonsul des Königreichs SwasilandWorringer Straße 59, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 35 08 66, Fax: 02133 77 01 70 82(zuständig für Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen)
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