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Länderauswahl A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · Q · R · S · T · U · V · W · X · Y · Z SlowakeiHier finden Sie den entsprechenden Link zur Botschaft. [Link] VisumEU-Bürger benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres, wenn der Aufenthalt als Tourist, Praktikant oder Student zum kurzfristigen Studienaufenthalt erfolgt. Voraussetzung ist ein Reisepass oder Personalausweis, der noch mindestens 3 Monate gültig ist. Innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Einreise muss eine Meldung bei der zuständigen Polizeistelle über Beginn, Dauer und Ort des Aufenthalts erfolgen. Diese kann auch durch den Unterkunftsgebenden erfolgen.Sollte eine längere Aufenthaltsdauer als 90 Tage beabsichtigt sein, so besteht die Verpflichtung zu einer persönlichen Anmeldung bei der zuständigen Polizeistelle. Für Kinder wird der Kinderausweis mit Lichtbild anerkannt. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
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