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Hongkong

Visum

Erforderliche Unterlagen

  1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer freien Seite für das Visum
  2. ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Hongkong-Antragsformular mit einem Lichtbild
  3. ein bestätigte Hotelbuchung
  4. eine bestätigte Ticketbuchung

Deutsche

Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils (ist ausreichend, wenn das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird) oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher

Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer

Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Anmerkung

Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
  1. EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Großbritannien für touristischen Aufenthalte von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten;
  2. Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Samoa, Südafrika und Uganda für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat; Bangladesch, Indien, Lesotho und Mosambik für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen; Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Grenada, Nigeria, den Salomonen, Sierra Leone und Sri Lanka);
  3. Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten): Ägypten, Andorra, Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Kolumbien, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Norwegen, Rumänien, San Marino, Türkei, Uruguay, USA und Venezuela;
  4. Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 1 Monat): Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indonesien, Jemen, Kap Verde, Marokko, Paraguay, Peru, Thailand, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate;
  5. Übrige Länder (für touristische Aufenthalte von bis zu 14 Tagen): Algerien, Äquatorialguinea, Bahrain, Benin, Bhutan, Bosnien-Herzegowina, Burkina Faso, Cte dIvoire, Djibouti, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jordanien, Katar, Komoren, Kongo, Kroatien, Kuwait, Madagaskar, Mali, Marshall- Inseln, Mauretanien, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mikronesien, Mongolei, Niger, Oman, Palau, Philippinen, Ruanda, So Tom & Principe, Saudi-Arabien, Suriname, Togo, Tschad, Vatikanstadt und Zentralafrikanische Republik.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.

Visagebühren

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).

Gültigkeitsdauer

Aufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.

Antragstellung

Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11. Fax: 28 77 77 11. E-Mail: enquiry@immd.gov.hk; Internet: www.immd.gov.hk/index.html).

Unterlagen

  1. Reisepass mit mindestens 1 leeren Seite und einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten.
  2. Antragsformular.
  3. 1 Passfoto.
  4. Rückflugticket.
  5. ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
  6. Nachweis ausreichender Geldmittel.
  7. Nachweis über Hotelbuchung.
  8. Gebühr.
  9. Geschäftsvisum:
    Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.

Einreise mit Haustieren

Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.

Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u. a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Dienstleistungsgebühren Docu-Legal pro Visum
Normal (7-14 Werktage)* 22,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Express (4-6 Werktage)* 35,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Super Express (2-3 Werktage)* 48,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Last Minute (am gleichen Tag)* 75,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Passübersetzung Visum Libyen 35,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Sonderaufwendungen für Saudi Arabien (Pass+Foto einscannen und übersetzen) 20,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
   
Bearbeitung von Gruppen ab 10 Personen  
Normal (7-14 Werktage)* 15,00 EUR (zzgl. 19 % MwSt.)
Express (2-6 Werktage)* 25,00 EUR  (zzgl. 19 % MwSt.)
Legalisierungen
Preise nach Anfrage

 

Nicht enthalten sind Botschafts- und Konsulatsgebühren sowie Versandkosten. Diese werden gesondert berechnet.

*abhängig von den Bearbeitungszeiten der Botschaften.


Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Durch unseren persönlichen Einsatz vor Ort ersparen Sie sich bei auftretenden Schwierigkeiten eine möglicherweise teure und strapaziöse Reise zur Botschaft oder zum Konsulat.
  • Durch unseren Express-Service umgehen Sie unnötige Wartezeiten
  • Sie ersparen sich alle Unannehmlichkeiten des Legalisierungsprozesses.
  • Sie erhalten von uns sämtliche Informationen und sind somit immer auf dem aktuellsten Stand.

Wir arbeiten schnell, kompetent und zuverlässig. Unser Sitz im Zentrum Berlins ermöglicht uns, den Bearbeitungszeitraum erheblich zu verkürzen. Unser guter Kontakt zu den einzelnen Botschaften und Konsulaten sichert Ihnen eine reibungslose Bearbeitung und den Erfolg Ihrer Geschäfte. In besonderen Fällen erledigen wir die Bearbeitung in 24 Stunden. Das hängt von der jeweiligen Botschaft ab.

 

 

Docu-Legal ist eine eigenständige Service-Agentur und agiert nicht im Namen der Botschaften oder anderen Behörden.
Für unsere Dienstleistung berechnen wir eine angemessene Servicegebühr.