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Erforderliche Unterlagen
DeutscheDeutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils (ist ausreichend, wenn das Kind von diesem bei der Einreise begleitet wird) oder eigener Reisepass. Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.ÖsterreicherEintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.SchweizerEintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.AnmerkungFür die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente (bestätigtes Ticket) für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.VisagebührenAbhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die chinesischen konsularischen Vertretungen oder an das Hongkong Immigration Department (Adresse s.o.).GültigkeitsdauerAufenthaltsvisum bis zu 6 Monaten, abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.AntragstellungPersönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11. Fax: 28 77 77 11. E-Mail: enquiry@immd.gov.hk; Internet: www.immd.gov.hk/index.html).Unterlagen
BearbeitungszeitUnterschiedlich, etwa 6-10 Wochen, länger bei postalischer Antragstellung.Ausreichende GeldmittelAlle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.AufenthaltsgenehmigungAnfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne weiteres ausgestellt.Einreise mit HaustierenFür alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz, (Agriculture, Fisheries and Conservation Department) (393 Canton Road, Kowloon, Tel: 27 33 21 59/61. Fax: 23 75 35 63.) in Hongkong beantragt werden. Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf.Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u. a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Legalisierungen
Preise nach Anfrage
Nicht enthalten sind Botschafts- und Konsulatsgebühren sowie Versandkosten. Diese werden gesondert berechnet. *abhängig von den Bearbeitungszeiten der Botschaften. Ihre Vorteile auf einen Blick
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