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Saudi Arabien
Legalisierung
Die Vorgehensweise
- Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse, SASO-Zertifikate, Verpackungslisten und Versicherungspolicen sind von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vorzubeglaubigen. Bitte beachten Sie, dass Handelsrechnungen nur in Verbindung mit einem Ursprungszeugnis beglaubigt werden können.
- Im Feld Nr. 2 des UZ ist der Empfänger in Saudi Arabien aufzuführen. Für den Fall, dass die Ware nicht direkt nach Saudi Arabien gesendet wird, ist im Feld Nr. 5 die Adresse in Saudi Arabien anzugeben.
- Im Feld Nr. 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z.B. Europäische Union ist nicht ausreichend). Stammt die Ware nur aus einem ausländischen land, sind auf der Rückseite des Ursprungszeugnis Name und Anschrift des Herstellers anzugeben.
- Im Feld Nr. 4 sind Angaben über die Beförderung zu vermerken (Luft-, Seefracht oder Landbeförderung).
- Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnis ist folgende Klausel anzugeben: „ We herebly declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein mit Angabe der Namen und Anschriften der Hersteller in den verschiedenen Ländern. Diese Klausel ist anschließend von der IHK vorzubeglaubigen.
- Herstellererklärung, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, Verträge, Analysen-Zertifikate, Gesundheitszeugnisse, Dioxin-Zertifikate, Heirats- und Scheidungsurkunden, Geburts- und Sterbeurkunden, Diplomurkunden, Veterinärbescheinigung, Genusstauglichkeits-Bescheinigung sowie Halal- Zertifikate sind vom Bundesverwaltungsamt Köln (BVA) im Auftrag des Auswärtigen Amtes vorzubeglaubigen. (Wir übernehmen auch Beglaubigungen von Dokumenten beim BVA in Köln.)
- Appended Declaration to Certificate of Origin
ist nur dann erforderlich, wenn im Ursprungszeugnis zwei bzw. mehrere Ursprungsländer angegeben sind (Formulare beim Konsulat erhältlich, anzufordern per Fax o. frankierten Rückumschlag).
Appended Declaration to Insurance Company
Ist nur dann erforderlich, wenn eine Versicherungspolice vom Konsulat zu legalisieren ist (s. o.).
Appended Declaration to Bill of Lading or Airway-Bill
Ist nur erforderlich, wenn ein Bill of Lading vom Konsulat zu legalisieren ist.
Die aufgeführten Deklarationen sind von einem Deutschen Notar vorzubeglaubigen. (Wir übernehmen die Beglaubigung aller Dokumente bei der Ghorfa.)
- Unser Auftragsformular für die Legalisierung herunterladen und vollständig ausfüllen.
- Unser Auftragsformular mit den Dokumenten an DOCU-LEGAL schicken, eine Kopie zum Verbleib in den Akten der Botschaft ist nicht nötig.
- Hinweis: Alle Dokumente außer Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt werden.
- Dokumente nur in Deutscher Sprache werden nicht mehr akzeptiert. Hier muss eine Übersetzung von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ausnahmen sind Privatdokumente wie Geburtsurkunden, Eheurkunden und Abschlusszeugnisse
Bitte beachten Sie
Für Nahrungsmittel, lebende Tiere und tierische Produkte wird ein Gesundheitszeugnis / eine Genusstauglichkeits-Bescheinigung benötigt.
Zu jeder Fleisch- und Geflügelsendung muss ein HALAL-Zertifikat von einem durch das Konsulat anerkannten, islamischen Zentrum in Deutschland ausgestellt sein.
Gebühr der Botschaft
pro Dokument 10,00 €
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Dienstleistungsgebühren Docu-Legal |
pro Visum |
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Normal (7-14 Werktage)* |
22,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Express (4-6 Werktage)* |
35,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Super Express (2-3 Werktage)* |
48,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Last Minute (am gleichen Tag)* |
75,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Passübersetzung Visum Libyen |
35,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Sonderaufwendungen für Saudi Arabien (Pass+Foto einscannen und
übersetzen) |
20,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Bearbeitung von Gruppen ab 10 Personen |
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Normal (7-14 Werktage)* |
15,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
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Express (2-6 Werktage)* |
25,00 EUR (zzgl.
19 % MwSt.) |
Legalisierungen
Preise nach Anfrage
Nicht enthalten sind Botschafts- und Konsulatsgebühren sowie Versandkosten.
Diese werden gesondert berechnet.
*abhängig von den Bearbeitungszeiten der Botschaften.
Ihre Vorteile auf einen Blick
-
Durch
unseren persönlichen Einsatz vor Ort ersparen Sie sich bei auftretenden
Schwierigkeiten eine möglicherweise teure und strapaziöse Reise zur
Botschaft oder zum Konsulat.
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Durch
unseren Express-Service umgehen Sie unnötige Wartezeiten
-
Sie
ersparen sich alle Unannehmlichkeiten des Legalisierungsprozesses.
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Sie
erhalten von uns sämtliche Informationen und sind somit immer auf dem
aktuellsten Stand.
Wir arbeiten schnell, kompetent und zuverlässig. Unser Sitz im Zentrum Berlins
ermöglicht uns, den Bearbeitungszeitraum erheblich zu verkürzen. Unser guter
Kontakt zu den einzelnen Botschaften und Konsulaten sichert Ihnen eine
reibungslose Bearbeitung und den Erfolg Ihrer Geschäfte. In besonderen Fällen
erledigen wir die Bearbeitung in 24 Stunden. Das hängt von der jeweiligen
Botschaft ab.
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