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Mexiko

Legalisierung

Die Apostille auf Dokumente

Mexiko trat am 14. August 1995 dem am 5. Oktober 1961 beschlossenen „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisierung" bei.

Der Beitritt Mexikos zu dem Übereinkommen wurde gezielt zur Aufhebung zahlreicher Legalisierungen durchgeführt und durch einen sehr einfachen Schritt ersetzt: die Beglaubigung von Unterschriften durch die Apostille.

Damit deutsche öffentliche Dokumente in Mexiko rechtskräftig sind, werden sie mit der Apostille der entsprechenden Behörde versehen und benötigen keine Beglaubigung seitens der mexikanischen konsularischen Vertretungen. Mexikanische Dokumente werden in Deutschland rechtskräftig, wenn sie die entsprechende Apostille der mexikanischen Behörde haben.

In der Praxis bedeutet das, dass die von beiden Ländern ausgestellten öffentlichen Dokumente lediglich die sogenannte Apostille benötigen, die die zuständige Behörde in der Stadt, in der das Dokument ausgestellt wurde, erteilt. Darüber hinaus ist eine Übersetzung des Dokumentes in deutsch oder spanisch durch einen offiziell anerkannten Übersetzer zu empfehlen.

In Mexiko sind folgende Behörden für die Erteilung der Apostille zuständig: Secretaría de Gobernación, Secretarías Generales de Gobierno der einzelnen Bundesstaaten.

Im Bundesdistrikt Mexiko (Distrito Federal) ausgestellte Dokumente sind bei der Dirección General de Gobierno de la Secretaría de Gobernación, Abraham González 48, planta baja, Colonia Juárez, México, D.F. mit der Apostille zu versehen.

Dokumente die in den einzelnen Bundesstaaten ausgestellt werden, sind bei der Delegación Estatal der Dirección General de Gobierno de la Secretaría de Gobernación des jeweiligen Bundesstaates mit der Apostille zu versehen, dessen Anschriften wie folgt lauten: APOSTILLE IN DEN EINZELNEN BUNDESTAATEN.

Dokumente die von der Regierung des Bundesdistrikts Mexikos ausgestellt werden, sind bei der Dirección General Jurídica y de Estudios Legislativos del Gobierno del Distrito Federal, Av. Candelaria de los Patos s/n, Colonia 10 de Mayo (Metro Candelaria, gegenüber vom Archivo General de Notarías) mit der Apostille zu versehen.

In Deutschland sind folgende Behörden der einzelnen Bundesländer für die Erteilung der Apostille zuständig:
  • Innenministerien
  • Regierungspräsidenten
  • Justizministerien
  • Bezirksregierungspräsidenten
  • Landgerichte
Ausgenommen von der Befreiung der Legalisierung werden Privatdokumente, Dokumente, die von diplomatischen bzw. konsularischen Behörden ausgestellt wurden und Handels- bzw. Zolldokumente.
Dienstleistungsgebühren Docu-Legal pro Visum
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